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Bund deutscher Übersetzer (1928–1933)

Der Bund deutscher Übersetzer (BdÜ) konstituierte sich im Frühjahr 1929 als Sondergruppe bzw. Fachgruppe im seit 1909 bestehenden Schutzverband deutscher Schriftsteller (SdS). Zum Vorsitzenden wurde der Jack London-Übersetzer und Literaturagent Erwin Magnus (1881–1947) gewählt, zum Vorstand gehörten Ida Jacob-Anders (1871–?), Gertrud Sternberg-Isolani (1899-1988), Käthe Miethe (1893–1961), Friedrich von Oppeln Bronikowski (1873–1936), Lothar Schmidt (= Lothar Goldschmidt? 1862-1931) und Paul Wiegler (1878–1949) (vgl. Lüdtke 1930: 275). 1931 gehörten dem BdÜ, der gegenüber dem SdS auf autonomer Mitgliederaufnahme bestand, 83 Übersetzer an.

Eine umfassendere Studie zur Entstehung, den Aktivitäten sowie den Mitgliedern des BdÜ liegt nicht vor. Erste Hinweise finden sich in Ernst Fischers sozialgeschichtlicher, historisch-induktiv angelegter Studie über die Geschichte des SdS (1980: 327–329). Fischer stützt sich beim Thema BdÜ ausschließlich auf Beiträge, die zwischen 1928 und 1933 im Mitteilungsblatt Der Schriftsteller. Organ des Schutzverbandes deutscher Schriftsteller veröffentlicht wurden.

Das Hauptziel des BdÜ, wie auch der Dachorganisation SdS, bestand darin, durch Institutionalisierung als Berufsverband vor allem ökonomische Interessen „literarischer Produzenten“ gegenüber mächtigeren Akteuren des literarischen Marktes – wie etwa den Verlegern – stärker wahrnehmen und den „Missstände[n] im schriftstellerischen Berufswesen“ (ebd.: 22) entgegenwirken zu können. Denn nach der enormen Ausweitung des literarischen Marktes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bot dieser um die Jahrhundertwende „für ein kapitalkräftiges und innovationsfreudiges Unternehmertum eine fast unbegrenzte Vielfalt von Profilierungsmöglichkeiten“, bedeutete zugleich aber einen „starke[n] Konkurrenzdruck“ (Wittmann 1999: 295). „Dimensionen“ und „Differenzierungen“, die der literarische Markt angenommen hatte (Konzentrationsbewegungen, Formierung von „Verlagsgiganten“ etc.), führten zur „Entstehung eines vielseitig engagierten Literatentyps, de[s] Berufsschriftsteller[s], der sich zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ganz auf die Erfordernisse und auch an die Bedingungen des Marktes einrichten mußte“ (Fischer 1980: 18–19). Zugleich bekundete sich in diesem „notwendigen Zusammenschluss“ (ebd. 22) der „Berufsschriftsteller“ die Stärkung des Selbstbewusstseins in der „schreibenden Zunft“ und deren Forderung nach Anerkennung, die über die bloße Rolle des „Arbeitnehmers“ in der Kulturindustrie hinausgehen sollte. Speziell innerhalb des BdÜ protestierte man gegen das Weglassen des Namens der Übersetzer in den von ihnen ins Deutsche gebrachten Büchern oder in Verlagsprospekten und der Vorstand des BdÜ arbeitete 1932 an Entwürfen für einen „verbindlichen Tarifvertrag“ bzw. zu einem Abkommen mit den Verlegern, um acht Forderungen durchzusetzen:

1. einen verbindlichen Tarif gemäß der Wirtschaftslage, 2. die Gliederung des Honorars in ein Grundhonorar und eine Tantieme, 3. die Namensnennung des Übersetzers, 4. eine Vergütung bei nochmaliger Übersetzung auf Grundlage der Übersetzung ins Deutsche [Deutsch als Mittler- bzw. Relaissprache], gesonderte Vereinbarung über die Nebenrechte, 6. die Gleichstellung der Übersetzerhonorarforderungen mit denen der Lohnempfänger bei Konkursen [Bevorzugung vor anderen Gläubigern wie Banken, Lieferanten usw.], 7. die gleichmäßige Behandlung der Übersetzer und 8. die Zustimmung des Übersetzers zu jeder Ladenpreisänderung […]. (Fischer 1980: 328)

Zur Durchsetzung dieses „sehr ambitionierten und umfassenden Forderungsprogramms“ (ebd.: 329) kam es nicht mehr. Nach der handstreichartigen Gleichschaltung des SdS durch nationalsozialistische bzw. nationalkonservative Verbandsmitglieder im Frühjahr 1933 (ebd.: 611–638) ging der BdÜ in der Joseph Goebbels’ Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellten, nicht mehr gewerkschaftlich sondern berufsständisch ausgerichteten Reichsschrifttumskammer auf (vgl. Barbian 2010: 100–125). Welche BdÜ-Mitglieder ins Exil gingen (z. B. Erwin Magnus und Gertrud Sternberg-Isolani), welche im Deutschen Reich blieben und (Zwangs-)Mitglieder der „Fachschaft Übersetzer“ innerhalb der Reichsschrifttumskammer wurden, ist bisher nicht erforscht, auch nicht, wie es für beide Übersetzergruppen in den Jahren 1933–1945 um die jeweiligen Arbeits- und Publikationsmöglichkeiten bestellt war.

Literatur

Barbian, Jan-Pieter (2010): Literaturpolitik im NS-Staat. Von der „Gleichschaltung“ bis zum Ruin. Frankfurt/M: Fischer-Taschenbuch-Verl.
Fischer, Ernst (1980): Der „Schutzverband deutscher Schriftsteller“ 1909–1933. [in 100 Expl. hergestellter] Sonderdruck aus dem „Archiv für Geschichte des Buchwesens“ Bd. XXI, Lieferungen 1–3. Frankfurt/M.: Buchhändler-Vereinigung.
Kelletat, Andreas F. (2016): Übersetzer im Exil (1933–1945). Erkundungen auf einem unbestellten Forschungsfeld. In: Moderne Sprachen (Wien), 59 (2015), H.2, S. 125-147.
Lüdtke, Gerhard (Hg.) (1930): Kürschners Deutscher Literatur-Kalender auf das Jahr 1930. Berlin, Leipzig: de Gruyter.
Wittmann, Reinhard (1999): Geschichte des deutschen Buchhandels. München: Beck.

Zitierweise

Kelletat, Andreas F./Tashinskiy, Aleksey: Bund deutscher Übersetzer (1928–1933). In: Germersheimer Übersetzerlexikon UeLEX (online), 1. Februar 2016.
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